Die Kanzlei berät Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten, Musikverlage, Medien-, Produktions- und Vertriebsunternehmen im Musikgeschäft über die rechtlichen Grundlagen der Vermarktung und Verwertung von Tonproduktionen sowie allen Fragen des Musikrechts.
Das Musikrecht setzt sich aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen.
Der Schwerpunkt des Musikrechts liegt jedoch im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Verlagsrechts und des Vertragsrechts.
Beratung bei Musikprojekten
Vertragsgestaltung und -prüfung von Bandübernahmeverträgen, Künstlerverträgen, Lizenzverträgen, Verlagsverträgen, Aufführungsverträgen u.a.
Wahrnehmung von Urheberrechten außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Beratung im Zusammenhang mit der GEMA und der GVL
Musiktauschbörsen
Markenrecht
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Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.