Wir beraten Designer, Unternehmer, Vertriebe und Personen, die in dem Bereich der Mode tätig sind.
Das Moderecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern umfasst viele Rechtsgebiete. So spielt neben dem gewerblichen Rechtsschutz das Wettbewerbsrecht das Urheber-, das Design- und das Markenrecht eine große Rolle. Aber auch das allgemeine Vertragsrecht, das Recht des Handels mit Modeerzeugnissen, das Recht der Vertriebsformen und die rechtlichen Aspekte von Einkauf und Produktion haben eine nicht unerhebliche Relevanz indiesem rechtlichen Bereich.
Eine wesentliche Rolle für den Schutz von Modeerzeugnissenobliegt dem Design- und Geschmacksmusterrecht.Kreative oder Modeschöpfer können Schutz vorEingriffen in ihre Kreationen bzw. Entwürfe mit Hilfe desDesigngesetzes und der Geschmacksmusterverordnung erwirken.
Für kreative bzw. künstlerische Produkte oder Werke bietet auchdas Urheberrecht einen wichtigen Schutz.
Konkurrenten, die in Rechte eingreifen können auf Unterlassungund Schadensersatz in Anspruch genommen werden.