Kunstrecht

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Rechtsanwältin
Angelika Lübke-Ridder

Kanzlei Stuttgart: 0711-5532590
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Kunstrecht

Wir beraten Kunsthandel, Galeristen, Aussteller, Museen, Künstler, Kunstsammler und Auftraggeber.

Das Angebot umfasst das gesamte Dienstleistungsspektrum einer Anwaltskanzlei in diesem Bereich.

  • Gestaltung von Kunstverträgen
  • Vertragsgestaltung beim Verkauf oder Kauf von Kunstwerken
  • Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Kunstwerken
  • Galerie- und Ausstellungsverträge
  • Kunst und Leihverträge, Leasingverträge
  • Kunst und Dauerleihgaben
  • Beratung bei Versteigerung von Kunstwerken
  • Beratung bei Ersteigern von Kunstwerken- Katalogangaben, Schätzungen, Expertisen Kunst und Auktionsrecht - Kunstauktionen
  • Künstlerrechte – Urheberrechte, Folgerechte
  • Künstler und Sozialversicherungsrecht
  • Kunsthandelsrecht
  • Beratung in allen Fragen der Kunstvermarktung
  • Kunst im Nachlass, Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Kunstversicherungsrecht
  • Raub- und Beutekunst
  • Restitutionsrecht

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Unsere Kanzleizeiten sind Mo - Fr von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Weitere Termine nach Vereinbarung.

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